Erforderlich für die klassifizierte Lagerung chemischer Produkte
Chemische Produkte unterscheiden sich von allgemeinen Gütern, sie haben unterschiedliche physikalische und chemische Eigenschaften. Bestimmte chemische Produkte unterliegen chemischen Veränderungen, wenn sie Hitze, Feuchtigkeit, Reibung, Vibration, Stößen, Feuer, Exposition, Luft und gegenseitigem Kontakt ausgesetzt werden. Dies kann zu Katastrophen wie Verbrennung, Explosion, Verbrennungen, Korrosion und Vergiftung führen. Daher sind bei der Lagerung und Aufbewahrung strenge Einschränkungen hinsichtlich Kategorien und Überwachung erforderlich.
Technische Anforderungen an Lager zur Lagerung chemischer Produkte
Je nach Produktkategorie sollten unterschiedliche Lagermaßnahmen getroffen werden. Die Vorschriften verlangen, dass die Isolierung isoliert werden muss, diejenigen, die eine Implementierung mit konstanter Temperatur erfordern, Maßnahmen mit konstanter Temperatur erfordern und diejenigen, die eine Isolierung von Feuerquellen erfordern, die Quelle von Feuer und möglichen Funken isolieren müssen.
Technische Anforderungen an Handhabung, Handhabung und Lagerung
Für brennbare, explosive und giftige flüssige Massenprodukte sollten Lagerbehälter speziell konstruiert werden, und entsprechende Lagereinrichtungen sollten gemäß den Spezifikationen und Vorschriften der zuständigen Abteilungen gebaut werden. Für chemische Produkte, die unter- und verpackt sind, müssen sie den Anforderungen der Vorschriften für das Management gefährlicher Chemikalien entsprechen und über Verpackungsmaßnahmen verfügen, die für Produkteigenschaften wie luftdicht, stoßfest, druckfest und tropfenfest geeignet sind. Die Handhabung, das Stapeln und das Stapeln müssen auch gemäß den unterschiedlichen spezifischen Anforderungen jedes Produkts durchgeführt werden, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Technische Anforderungen für Open Storage
Für die vorübergehende oder dauerhafte Lagerung von Materialien unter freiem Himmel während des Be- und Entladens müssen diejenigen, die Angst vor Schäden durch Sonne, Regen, Insekten und Vögel haben, durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden, da sie sonst nicht im Freien gelagert werden dürfen.
Wichtige technische Anforderungen
(1) Die Lagergegenstände sind streng zu klassifizieren
Die Einstufung gefährlicher chemischer Stoffe wird gemäß den Vorschriften der zuständigen Abteilungen in die folgenden zehn Kategorien unterteilt:
(1) Sprengstoffe: Sprengstoffe, die verwaltet werden; explosive Chemikalien, die nicht gehandhabt werden.
(2) Oxidationsmittel: anorganisches Oxidationsmittel; organisches Oxidationsmittel.
(3) Druckgas und Flüssiggas: hochgiftiges Gas; brennbares Gas; Verbrennungsunterstützendes Gas; nicht brennbares Gas.
(4) Gegenstände mit spontaner Verbrennung.
(5) Verbrennen von Gegenständen in Wasser.
(6) Entzündbare Flüssigkeit und Feststoff.
(7) Giftstoffe: anorganische toxische Arzneimittel; organische toxische Drogen; anorganische Drogen, organische Drogen.
(8) Ätzende Stoffe: anorganische Säure und alkalische ätzende Stoffe; organische Säure und alkalische ätzende Materialien.
(9) Radioaktive Stoffe.
(2) Befolgen Sie die folgenden Grundsätze für die Lagerung und den Transport gefährlicher chemischer Kristalle
(1) Explosive Gegenstände. Spezielle Lagerhaltung, spezielle Sorgerecht und spezieller Fahrzeugtransport sind erforderlich. Eine gemischte Lagerung und ein gemischter Transport mit explosiven Drogen und Geräten ist strengstens untersagt. Brutale Handhabung wie Fallen, Rollen, Drehen, Stoßen und Reiben ist strengstens untersagt. Halten Sie sich strikt an die einschlägigen Vorschriften des Handhabungsprozesses und vermeiden Sie die Lagerung an Orten mit hohen Temperaturen.
(2) Oxidationsmittel. Mit Ausnahme inerter nicht brennbarer Gase dürfen Gegenstände mit widersprüchlichen Eigenschaften nicht gemischt und transportiert werden (ausgenommen inerte nicht brennbare Gase). Vermeiden Sie Reibung, Stöße, Sonne, Regen und Verschütten während der Lagerung.
(3) Druckgas und Flüssiggas. Die gemischte Lagerung und der Transport von widersprüchlichen Eigenschaften (obwohl es sich ausschließlich um Flaschen- oder Flüssiggas handelt) ist strengstens untersagt. Brennbares Gas (außer Inertgas), verbrennungsunterstützendes Gas (außer nicht brennbares Gas und anorganische Arzneimittel) dürfen nicht gelagert und mit anderen Gegenständen transportiert werden. Bitte laden und entladen Sie während des Lade- und Entladevorgangs leicht, um Stöße, Werfen, Backen usw. zu vermeiden.
(4) Spontanbrennstoffe sollten getrennt gelagert und von Säuren und Oxidationsmitteln getrennt werden. Der Lagerort sollte weit entfernt von Feuer- und Wärmequellen sein, um Unfälle durch Stöße, Überschläge, Ablagerungen und Verpackungsschäden zu vermeiden. Spezielle Substanzen wie gelber Phosphor sollten in Wasser getaucht und Triisobutylaluminium vor Feuchtigkeit geschützt werden.
(5) Die Lagerungsanforderungen für Gegenstände, die mit Wasser in Kontakt kommen, sind dicht gepackt, trocken gelagert, vor Regen und Schnee geschützt, von Gegenständen fern, die Säurenebel abgeben, und nicht mit anderen Arten gefährlicher Güter zur Lagerung und zum Transport gemischt. Spezielle Substanzen wie metallisches Natrium sollten zur Lagerung in Mineralöl getaucht werden.
(6) Entzündbare Flüssigkeiten sollten getrennt von Feuer, Hitze, Oxidationsmitteln und oxidierenden Säuren gelagert und transportiert werden, um elektrostatische Gefahren zu vermeiden. Das gesamte Explosionsschutzniveau des Lagers und der angrenzenden elektrischen Geräte muss den Anforderungen entsprechen.
(7) Die Lagerung brennbarer Feststoffe sollte gut verpackt und sorgfältig behandelt werden, um Funkenbildung, Backen und Zerfließen einiger Sorten zu vermeiden.
(8) Die Lagerung giftiger Produkte sollte dicht und intakt verpackt und getrennt von Feuer, Hitze, Oxidationsmitteln, Säuren und Lebensmitteln transportiert werden. Der Lagerplatz sollte gut belüftet sein.
(9) Ätzende Gegenstände. Der Behälter zur Lagerung ätzender Gegenstände sollte sich an die korrosiven Anforderungen des Speichermediums anpassen und dicht und dicht sein können. Oxidierende Säuren sollten von organischen brennbaren Materialien ferngehalten werden. Säurekorrosive Produkte müssen aus Cyanid, H-Schaumbildner, wasserbrennbaren Produkten und Oxidationsmitteln isoliert werden. Nicht mit alkalischen Ätzmitteln lagern oder transportieren.
(10) Radioaktive Materialien. Die Lagerhäuser und Einrichtungen für radioaktive Medien müssen eine Abschirmschicht aufweisen, die Strahlung absorbiert und gemäß den Anforderungen des Gesundheitsamtes errichtet werden. Die gelagerte Verpackung muss ein Behälter aus Outsourcing-Abschirmmaterial sein, der die Anforderungen des Strahlenschutzes erfüllt, dicht verpackt und mit stoßfesten Materialien ausgekleidet sein muss, um Strahlungsleckagen und Umweltverschmutzung zu vermeiden






